Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Hotel Stadt Heidelberg GmbH AusBildungsART, Darmstadt
Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Stadt Heidelberg abgeschlossen werden. Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel Stadt Heidelberg diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Auf Beherbergungsverträge sind neben den § 70 l ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Leistungen und Tarife werden mit der Geschäftsleitung des Hotel Stadt Heidelberg frei festgelegt und können nach Vertragsschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistung mehr als vier Monate beträgt.
4. Reservierungen sind für beide Geschäftspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit dem und unter Berücksichtigung der Regelung Ziffer 1.8.dieser AGB erfolgen. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen ungeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers. Das Hotel Stadt Heidelberg kann jegliche Bestellannahme, Reservierung oder solche Leistungen, die erst in zeitlichem Abstand zu dem zugrunde liegenden Vertragsschluss zu erbringen sind, von der teilweisen Begleichung der im Hinblick auf die Leistungserbringung geschuldeten Beträge abhängig machen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 11 Uhr des Anreisetages zu Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel Stadt Heidelberg das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Reservierte Funktionsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung.
5. Eine ausdrücklich als solche bezeichnete unverbindliche Option ist bis spätestens 30 Tage vor dem Ankunftstag verbindlich auszuüben oder zurück zu geben. Ausgeübte Optionen werden wie feste Reservierungen behandelt. Das Hotel Stadt Heidelberg ist ohne rechtzeitige verbindliche Ausübung der Option berechtigt, die freigehaltene Leistung anderweitig zu vergeben.
6. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Gast oder bestellt er zu Lasten eines Anderen, so haften beide als Gesamtschuldner.
7. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. Wenn der Rechnungsbetrag mehrerer Einzelrechnungen EUR 300,- übersteigt, kann auf Anfrage des Vertragspartners eine Gesamtrechnung erstellt werden. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Stadt Heidelberg berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Hotel Stadt Heidelberg nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als € 500 behält sich das Hotel Stadt Heidelberg vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
7.a. Zahlungen
Das Logisentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung per von uns akzeptierter Kreditkarte, Bankeinzug oder Rechnung zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung der Hotelleistung die Belastungsermächtigung/Autorisierung für Ihr Kreditkartenkonto oder die Einzugsermächtigung für Ihr Bankkonto. Das gilt insbesondere für Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotel- Reservierungssysteme, wo keine persönliche Unterschrift vorliegt. Es betrifft auch die Belastung laut § 8, bei Nichtanreise.
8. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
• für eine Stornierung zwischen dem 3. und dem Anreisetag werden 90% der bestellten Leistungen fällig.
• für eine Stornierung von Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern, werden ab dem 20. Tag 90% der bestellten Leistung fällig.
• für eine Stornierung: unangemeldeter Nichtantritt/Frühabreise werden 100% der bestellten Leistungen, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig.
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis. Bei verspäteter Abreise am Abreisetag nach 12.00 Uhr berechnet das Hotel 90 % der Logiskosten der folgenden reservierten Nacht. Nach 16.00 Uhr werden 100% der Logiskosten der folgenden Nacht berechnet.
9. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in den Konferenzsälen des Hotels hinterlassen werden gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Wertgegenstände wie Schmuck, Pelzmäntel und Geld sind an der Rezeption zu hinterlegen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer Aufbewahrungsvertrag mit einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Für nicht hinterlegte Wertgegenstände ist die Haftung ausgeschlossen. In Zimmern erstreckt sich eine Haftung darüber hinaus nur auf die Gegenstände und Materialien, die von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurden. Der Haftungsumfang des Hotels Stadt Heidelberg ist außer bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 2.500 begrenzt. Bei Bezahlung vor Betreten des Zimmers liegt es im Ermessen des Hotels neben dem Preis für Übernachtung und Frühstück eine Kaution in Höhe von EUR 30,- zu verlangen.
10. In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Es besteht Rauchverbot in diesen Bereichen.
11. Wird durch einen Vertragspartner der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hotels oder deren Gästen gefährdet, so kann sich das Hotel Stadt Heidelberg von dem Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des Hotel Stadt Heidelberg unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
12. Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische, religiöse oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel Stadt Heidelberg, dass er eine der genannten Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hotel Stadt Heidelberg zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages vom Hotel getätigten Aufwendungen verpflichtet.
13. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel, unverzüglich im Hotel anzuzeigen. Ansprüche der Vertragspartner sind innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel Stadt Heidelberg geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Vertragspartner nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Vertragspartners verjähren sich in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrage beendet werden sollte. Hat der Vertragspartner Ansprüche beim Hotel Stadt Heidelberg geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem das Hotel Stadt Heidelberg die Ansprüche schriftlich zurückweist.
14. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Darmstadt.
15. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schrifterfordernis.